NEUE SCHRITT FüR SCHRITT KARTE FüR ANSPRUCH AB PFLEGEGRAD 1: PFLEGEBEDüRFTIGE PERSONEN MIT EINEM ANERKANNTEN PFLEGEGRAD AB STUFE 1 HABEN ANSPRUCH AUF DIE KOSTENFREIE BEREITSTELLUNG VON PFLEGEHILFSMITTELN IM WERT VON BIS ZU 40 EURO PRO MONAT.

Neue Schritt für Schritt Karte Für Anspruch ab Pflegegrad 1: Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 haben Anspruch auf die kostenfreie Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat.

Der Antrag auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse wurde von den Anbietern direkt mit erledigt. X-mal erhielten die pflegebedürftigen Personen dann Hilfsmittel, die sie nicht gebrauchen konnten außerdem nicht haben wollten.Jahrelang haben die Pflegekassen die Verhinderungspflege in Situationen hinsichtlich der oben beschriebenen bewilligt, abe

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